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Artikel aus dem Jahr 1624

Anmerkungen zu den Artikeln aus dem Jahre 1624

Viele Artikel, Schützenregeln und Gebräuche aus dem Jahre 1624 bezüglich des Schützen- und Gildefestes sind bis heute so geblieben. Wie es in der Gilderolle geschrieben steht, wählen die Gildebrüder auch heute noch ihren Ältermann. Auch gilt unverändert, wenn er mit seinem Zepter "upkloppt", dann hat es Stille zu sein. Wie vor über 470 Jahren gehören zum Gildevorstand der Gildeschreiber, der Hauptmann, die Offiziere und 2 Alt- und 2 Jungschaffer, wobei letztere die Gilde­brüder zu bedienen haben. Aber es sind auch Bestimmungen hinfällig geworden, wie z.B.:

"§ 26 wenn jemand ohne Erlaubnis ohne Mantel (Umhang) tanzt, der zahlt zur Strafe 1/2 Taler;

§ 28 zieht jemand gegen einen anderen ein Messer oder Dolch, der soll der Gilde ohne Gnade eine Tonne Bier zahlen und den Armen 8 Schilling geben;
§ 29 wer flucht, soll einen 1/2 Taler bezahlen;"

Zunächst regelten die Artikel die Disziplin und Ordnung in der Gilde, später wurden sie durch Satzung, Arbeitsunterla­gen und Protokolle ergänzt. Entscheidend für die Gründungszeit ist die Feststellung, dass sich damals Bürger in der Gilde organisierten, um das wirtschaftliche und persönliche Leben in der Gemeinschaft zu bewältigen. Die Gilde bekannte sich zur Selbstverantwortung und praktizierte schon damals demokratische Spielregeln. Sie hatte somit einen großen Anteil an der Entwicklung des geregelten Miteinander in der städtischen Gemeinschaft.

 

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